_ handelt. Eine selbständige Zweigniederlassung ist die wirtschaftlich selbstständige Niederlassung eines an einem anderen Ort statutarisch und wirtschaftlich ansässigen Unternehmens. Eine Zweigniederlassung ist räumlich von der Hauptniederlassung getrennt, stellt aber keine eigene Rechtspersönlichkeit, keine eigene juristische Person dar. Dies unterscheidet die Zweigniederlassung von einem Tochterunternehmen, welches eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Es werden von der Zweigniederlassung aus ähnliche oder gleichartige Geschäfte wie die der Hauptniederlassung selbstständig getätigt. Eine