Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht E. Mit Verfügung vom 4. Juli 2012 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und der Fall der Dreierkammer des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, unterbreitet. Es wurden keine weiteren Beweise abgenommen und auf die Durchführung einer Parteiverhandlung wurde verzichtet. Erwägungen