Gegenstand Mietrecht / Entscheid der Bezirksgerichtspräsidentin Arlesheim vom 3. April 2012 A. Mit Klagen vom 21. und 23. November 2011 gelangte die A. _____ als Mieterin der Liegenschaften V. _____strasse 15 und 17 in W. _____ an das Bezirksgericht Arlesheim. Als Vermieterschaft und Beklagte führte sie entsprechend den Klagebewilligungen der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten die B. _____, X. _____strasse 63, Y. _____, an. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2011 vereinigte das Bezirksgericht Arlesheim die beiden Klagen und unterbreitete diese der Gegenpartei zur Stellungnahme.