Das Fusswegrecht ist bei der Bereinigung der Grundbücher im Kanton Bern vor dem Inkrafttreten des ZGB im Grundbuch eingetragen worden. Gemäss Anmeldung vom 9. Mai 1910 sind 16 Parzellen, worunter sich auch die klägerische Parzelle Nr. 595 findet, mit dem besagten Fusswegrecht belastet. Als Erwerbstitel der Dienstbarkeit ist in der besagten Anmeldung der Erwerb durch Ersitzung ("seit Menschengedenken bestehend") angegeben.