Mit der amtlichen Erkundigung ersucht das Gericht eine Behörde oder einen Privaten um schriftliche Auskunft über einen bestimmten Sachverhalt. Zuweilen ersetzt die amtliche Erkundigung die Befragung eines Zeugen indem die betreffende Person um schriftliche Auskunft ersucht wird, um ihr umständliche förmliche Befragungen vor Gericht zu ersparen. Dieses Vorgehen ist namentlich bei Lohnauskünften beim Arbeitgeber einer Partei und für ärztliche Auskünfte üblich. Das Ergebnis der amtlichen Erkundigung ist den Parteien zur Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen (STAEHELIN/SUTTER, Zivilprozessrecht, 1992, § 14 Rz.