Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht der Parteien im Verfahren. Kommt der Kläger seiner Behauptungslast nach, indem er sämtliche Tatsachen und Beweismittel, auf welche sich seine Rechtsbegehren stützen, substantiiert dargelegt hat, so hat der Beklagte die Möglichkeit, diese Tatsachen und Beweismittel im Rahmen seiner Bestreitungslast zu bestreiten. Tatsachen und Beweismittel gelten als streitig, wenn der Beklagte die einzelnen Tatsachenbehauptungen des Klägers konkret in Abrede stellt.