von CHF 200.00 pro m2 lediglich eine Summe von CHF 6'000.00 ergebe. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, erachtet das Streitwerterfordernis für eine Berufung als erfüllt. Es ist für die Festlegung des Streitwerts darauf abzustellen, was zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils noch streitig war. Ausser Frage steht, dass eine vermögensrechtliche Angelegenheit vorliegt. Dass die genaue Berechnung des Vermögenswertes einer Klage, d.h. des Streitwertes nicht möglich oder dessen Schätzung schwierig ist, macht nämlich die Streitsache noch nicht zu einer nichtvermögensrechtlichen (BLIKENSTORFER, DIKE-Komm-ZPO, Art. 308 N 22).