Separate Zustellung bedeutet die Übergabe oder Zusendung von zwei getrennten Schreiben. Somit ist eines dieser Kündigungsschreiben an die Mieterschaft zu adressieren, das andere an deren Ehegatte, jeweils an deren Wohnadressen. Die vermieterseits ausgesprochene Kündigung einer Familienwohnung wird als nichtig erachtet, wenn das Kündigungsschreiben nur an die Mieterschaft oder beide Ehegatten adressiert ist. Ebenfalls als nichtiges Vorgehen gilt, wenn die Kündigung in einem Briefumschlag zugestellt wird, selbst wenn dieser zwei separate je auf die Namen der Ehegatten lautende Schreiben enthält (LACHAT/THANEI, Mietrecht für die Praxis, Kapitel 25 N 3.3;