://: 1. Auf die Berufung des Beklagten wird in Bestätigung des Urteils der Bezirksgerichtspräsidentin Arlesheim vom 22. November 2011 nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 1'500.00, werden dem Berufungskläger auferlegt. Für die eigenen im Berufungsverfahren entstandenen Parteikosten hat jede Partei selbst aufzukommen. Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Daniel Noll Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht