Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht resp. Aufbau aufzuweisen. Im Weiteren wurde der Kläger darauf hingewiesen, dass auf die Klage nicht eingetreten werde, falls die innert Nachfrist eingereichte Klagebegründung den besagten Anforderungen nicht genüge oder innert Frist gar keine (weitere) Eingabe eingehe. Schliesslich wurde der Kläger angehalten, einen Kostenvorschuss von CHF 20'000.00 zu bezahlen. Im angefochtenen Entscheid finden sich keine Erwägungen zur Herleitung der sachlichen Zuständigkeit oder weitere inhaltliche Ausführungen, weshalb die Klage den inhaltlichen Anforderungen nicht entspricht.