Die Gerichtspräsidentin gehe in ihrem Urteil nicht auf die Punkte seiner Aberkennungsklage ein. Es sei auffällig, dass das Bezirksgericht Gelterkinden nach einem ersten Urteil vom 14. Oktober 2010 immer gegen ihn entschieden hätte. In allen nachfolgenden Urteilen hätte kein anderes Ergebnis erzielt werden können, da man sich sonst in Widerspruch dazu begeben würde. Er fühle sich unfair behandelt und verlange nunmehr ein faires und objektives Verfahren.