Sachverhalt A. Mit Urteil der Bezirksgerichtspräsidentin Gelterkinden vom 12. Mai 2011 wurde der B.____ AG als Gesuchsklägerin in der Grundpfandbetreibung Nr. 21100425 des Betreibungsamtes Sissach gegen A.____ die provisorische Rechtsöffnung bewilligt für eine Forderung von CHF 648'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Januar 2011 sowie für eine Forderung von CHF 33'922.10 nebst Zins zu 5 % seit 1. Januar 2011. In der Folge gelangte der Schuldner mit einer Klage auf Aberkennung dieser Forderungen an das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, welches die besagte Eingabe zuständigkeitshalber dem Bezirksgericht Gelterkinden übermittelte.