Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht gehen. Dass das Jahresgehalt inkl. 13. Monatslohn in 12 jährlichen Teilbeträgen ausbezahlt wird, ergibt sich aus Ziff. 5 des Arbeitsvertrags vom 01.09.2009. Die Erklärungen des Ehemannes anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung vom 19.07.2011, dass sein Lohn 2010 zufolge ausserordentlich angefallener Überstunden höher ausgefallen sei und dies im Folgejahr nicht mehr der Fall sein werde, erscheint plausibel. Der Vorderrichter durfte deshalb im Rahmen des summarischen Entscheids über vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 248 lit. d ZPO trotz Bestreitens durch die Ehefrau darauf abstellen.