Dies bestätigt auch ein Vergleich mit dem Bedarf der Kinder gemäss den "Aargauer Empfehlungen" (http://www.ag.ch/obergericht/shared/dokumente/pdf/empfehlungen_fuer_die_bemessung_von_unterhaltsbeitraegen_fuer_kin- der.pdf), welche nach Ansicht des Kantonsgerichts besser auf die hiesigen Lebenskosten zugeschnitten sind als die "Zürcher Empfehlungen". Danach beträgt der Bedarf eines Kindes bis zu 16 Jahren CHF 1'202.00 (C.____) und derjenige eines Kindes bis zu 18 Jahren CHF 1'340.00 (D.____), d.h. durchschnittlich CHF 1'271.00. Davon abzuziehen sind die Ausbildungszulagen von je CHF 250.00, womit ein zu deckender Kinderbedarf von CHF 952.00 und von CHF 1'090