je 3 x 520.00, Apr.-Okt. 2011 D.____ 7 x 400.00, Apr. 2011 - März 2013 C.____ 24 x 400.00) und übertrifft damit die Streitwertgrenze gemäss Art. 308 Abs. 2 ZPO. Die Berufung ist gemäss Art. 311 Abs. 1 i.V.m. Art. 314 Abs. 1 ZPO innert 10 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheides bzw. seit der nachträglichen Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich und begründet einzureichen. Die schriftlich begründete Verfügung vom 19.07.2011 wurde der Ehefrau am 12.09.2011 zugestellt. Die Berufung ist mit der Eingabe vom 21.09.2011 rechtzeitig erklärt worden. Da auch die übrigen Formalien erfüllt sind, ist auf die Berufung einzutreten.