Gemäss Zürcher Tabelle verblieben liquiditätswirksame Kosten pro Kind von ca. CHF 1'600.00 (CHF 1'870.00 minus CHF 265.00), welche den effektiv ermittelten Kinderkosten gegenüberstünden. Die Unterhaltsbeiträge seien dreistufig zu berechnen, indem zuerst gemäss Prozentregel (27 %) der Basisbetrag festgesetzt, dann vom Nettoeinkommen des Ehemannes dessen Grundbedarf und der Basisbetrag abgezogen und schliesslich auf der restanzlichen Differenz eine Überschussquote zugunsten der Kinder von 33 % veranschlagt werde. Mit dem Einkommen 2010 des Ehemannes resultiere ein Unterhaltsbeitrag pro Kind von CHF 1'373.85, mit demjenigen 2011 ein solcher von CHF 1'121.75.