Aus den dokumentierten Gesamtkosten habe die erste Instanz die tatsächlichen und minimalen Kosten pro Kind von CHF 1'410.00 (alles in CHF: Grundbetrag 600.00, Wohnkostenanteil 460.00, Krankenkassen 81.70, U-Abo 45.00, Schulkosten 125.00, Freizeit 100.00) ersehen und ermitteln können. Gemäss Zürcher Tabelle verblieben liquiditätswirksame Kosten pro Kind von ca. CHF 1'600.00 (CHF 1'870.00 minus CHF 265.00), welche den effektiv ermittelten Kinderkosten gegenüberstünden.