Zur Begründung führte sie was folgt an: An Einkommen stünden ihr ein Nettolohn von CHF 4'231.00 und Kinder- und Ausbildungszulagen von CHF 500.00 zur Verfügung. Die aktuellen Kosten der Ehefrau und der beiden Kinder betrügen pro Monat ohne Grundbeträge und ohne Mobilitäts- und Freizeitkosten mindestens CHF 4'006.15 und seien seitens des Ehemannes unbestritten geblieben. Aus den dokumentierten Gesamtkosten habe die erste Instanz die tatsächlichen und minimalen Kosten pro Kind von CHF 1'410.00 (alles in CHF: Grundbetrag 600.00, Wohnkostenanteil 460.00, Krankenkassen 81.70, U-Abo 45.00, Schulkosten 125.00, Freizeit 100.00) ersehen und ermitteln können.