Zur Begründung führte der Bezirksgerichtspräsident Liestal Folgendes an: Die Ehegatten seien sich einig, dass der Ehemann der Ehefrau keinen Unterhaltsbeitrag mehr schulde. Der Ehemann erhalte einen monatlichen Nettolohn von CHF 5'851.85 (1/12 des Jahreslohns). Praxisgemäss werde die Höhe des Unterhaltsbeitrags als Prozentsatz des Nettoeinkommens des pflichtigen Elternteils festgesetzt, wobei für zwei Kinder Ansätze von 25-25 % (richtig: 25-27 %) zur Anwendung kämen.