Die Ergänzungsfragen 1.3 und 1.4 gemäss Eingabe des Klägers vom 01.04.2010 betreffen die Frage, ob Investitionen in betriebsnotwendige Gebäude für den Betrieb wirtschaftlich tragbar wären (Art. 7 Abs. 4 lit. b BGBB). Der Kläger versucht damit jedoch, subjektive Kriterien einzubringen, indem er ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Betriebskonzept unterstellt, und lässt dabei ausser Acht, dass das gewählte Betriebskonzept einer landesüblichen Bewirtschaftung entsprechen muss.