Wenn es wie im vorliegenden Fall von den Raumplanungsvorschriften her zulässig ist, auf dem Hof selbst ein Wohnhaus zu erstellen, erscheint es sachgerecht, die entsprechenden Investitionskosten für den Wohnteil des Hofs Z.____ miteinzubeziehen. Die Aussage des Experten, dass zumindest eine Sanierung wenn nicht ein Neubau des Wohnhauses nach objektiven Kriterien notwendig ist, ist aufgrund der detaillierten Beschreibung des Gebäudezustands im Gutachten nachvollziehbar und einleuchtend. Die vom Experten geschätzten Kosten für die Sanierung oder den Neubau des Wohnhauses können nicht als übermässig hoch bezeichnet werden.