Aufgrund des nicht vorhandenen Milch- Lieferrechts und des grossen Investitionsbedarfs falle Milchviehhaltung ausser Betracht. Als ortsübliche Bewirtschaftungsform verbleibe die Mutterkuhhaltung. Unter Berücksichtigung einer ausgeglichenen Nährstoff- und Futterbaubilanz ergebe sich auf der zur Verfügung stehenden Fläche von 9.53 ha LN ein Viehbestand von 17 Mutterkühen mit Kälbern resp. 16.49 Grossvieheinheiten (GVE). Damit liege der Eigenversorgungsgrad beim Raufutter bei rund 105 % und die Düngerbelastung deutlich unter der zulässigen Limite gemäss Art. 14 Gewässerschutzgesetz (GSchG). Mit diesem Bewirtschaftungskonzept weise der Hof Z.__