, Art. 7 N 113). Der Experte prüfte verschiedene Bewirtschaftungskonzepte und hielt vorweg fest, dass die bestehenden Ökonomiegebäude für jede Form der Nutzung erneuert werden müssten, weshalb ein Konzept zu wählen sei, welches zu einer tiefen finanziellen Belastung für den Betrieb führe und gleichzeitig das SAK-Kriterium von mindestens 0.75 SAK erfülle. Bei reinem Ackerbaubetrieb und bei Obstanbau in Obstanlagen sei es nicht möglich, die SAK-Limite zu erreichen. Der Anbau von arbeitsintensiven Spezialkulturen sei in dieser Klimazone nicht geeignet. Aufgrund des nicht vorhandenen Milch- Lieferrechts und des grossen Investitionsbedarfs falle Milchviehhaltung ausser Betracht.