Der ehemalige Viehstall sei einsturzgefährdet und könne weder als Viehstall noch als Remise- oder Lagerraum genutzt werden. Das notwendige Maschinenund Geräteinventar sei nur bedingt vorhanden und befinde sich in einem schlechten Zustand. Zur Bewirtschaftung des Hofes Z.____ im aktuellen, viehlosen Zustand seien 0.45 SAK nötig (vgl. Expertise S. 18 Ziff. 4.1 und Anhang 2 sowie S. 21-25 Ziff. 4.5-4.11). Gemäss Ergänzungsbericht vom 03.05.2010 ergebe sich nach Vornahme der Hangkorrektur, dass für eine solche Bewirtschaftung 0,466 SAK notwendig seien. Damit werde das SAK-Kriterium von 0.75 nicht erfüllt. Die Angaben des Klägers zu den bewirtschaftenden Personen (E.__