Die im Eigentum des Klägers stehende landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) betrage 9,53 ha. Für den Futterbau sei gewisses Maschinen- und Geräteinventar vorhanden. Die Geräte seien allgemein in einem schlechten Zustand, aber funktionsfähig oder mit verhältnismässigem Aufwand reparierbar (vgl. Expertise S. 17 Ziff. 3.3.3). Aufgrund des desolaten Zustands, insbesondere der Ökonomiegebäude, könnten diese nicht mehr als Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion dienen. Der ehemalige Viehstall sei einsturzgefährdet und könne weder als Viehstall noch als Remise- oder Lagerraum genutzt werden.