Die Gesamtheit von Gebäuden und Anlagen muss als Grundlage für die landwirtschaftliche Produktion dienen können. Das heisst, dass die Beurteilung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, nach objektiven Kriterien vorzunehmen ist. Es wird davon ausgegangen, wie das Gewerbe genutzt werden könnte, wenn die vorhandenen Grundlagen als wirtschaftliche Einheit