2.1 Gemäss Art. 47 Abs. 2 BGBB hat der Pächter bei der Veräusserung eines landwirtschaftlichen Grundstücks ein Vorkaufsrecht, wenn: a. die gesetzliche Mindestpachtdauer gemäss LPG abgelaufen ist und b. der Pächter Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist oder wirtschaftlich über ein solches verfügt und das gepachtete Grundstück im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich dieses Gewerbes liegt. Unbestritten ist, dass die vom Beklagten käuflich erworbene Parzelle Nr. 480, GB X.____, ein landwirtschaftliches Grundstück gemäss Art. 6 BGBB ist und dass der Kläger im Zeitpunkt der Veräusserung dieser Parzelle deren Pächter gewesen ist.