D. Mit Eingabe vom 08.12.2001 beantragte der Kläger, das Rechtsbegehren Ziff. 2 der Eventualanschlussberufung im Umfang von CHF 931.25 sei abzuweisen, unter o/e Kostenfolge. E. Zur Hauptverhandlung erscheinen die Parteien persönlich, jeweils in Begleitung ihres Rechtsbeistands. Beide Parteien halten an ihren Anträgen und an ihren Begründungen gemäss ihren schriftlichen Eingaben fest. Erwägungen