zufolge fehlender Lieferrechte und des dafür wesentlich grösseren Investitionsbedarfs zum vornherein ausgeschlossen. Umgekehrt könne mit einem reinen Ackerbaubetrieb die SAK- Limite von 0.75 nicht erreicht werden. Daher habe der Experte zu Recht eine heute für solche Betriebe landesübliche Bewirtschaftungsform mit Mutterkühen samt Kälbern vorgeschlagen, wobei er die Zahl der vernünftigerweise haltbaren Tiere zu Recht anhand der vorhandenen betriebseigenen Futterbasis und einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz ermittelt und auch nachgewiesen habe. Die Bausubstanz des Wohnhauses habe der Experte noch als akzeptabel beurteilt.