total mit 0.267 SAK berechnet worden. Aufgrund des desolaten Zustandes, insbesondere der Ökonomiegebäude, könnten diese nicht mehr als Grundlage einer tierischen landwirtschaftlichen Produktion angerechnet werden. Auch das für die Bewirtschaftung notwendige Maschi- nen- und Geräteinventar sei nur bedingt vorhanden und befinde sich in einem schlechten Zustand. Da der Hof Z.____ im aktuellen, viehlosen Zustand die untere SAK-Limite von 0.75 nicht erfülle, stelle er kein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 Abs. 1 BGBB dar.