Es gehe gar nicht um die fehlenden eigenen Tiere, sondern um die fehlende Möglichkeit, Tiere selbst zu halten, weil der Betrieb diese Möglichkeit von den Gebäuden her gar nicht hergebe. Stelle man auf die Nutzung mit Tieren Dritter (z.B. der Landwirte E.____ und F.____) ab, so würde diese tierische Produktion gar nicht auf dem Betrieb des Klägers basieren, sondern auf den Gebäuden dieser beiden anderen Landwirte. Zudem entspreche es keiner landesüblichen Bewirtschaftung, wenn ein Bauer keine eigenen Ställe habe und all seine Tiere über Winter in fremden Gebäuden unterbringe.