Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht darf des Wohnhauses widerspreche sich der Experte selbst. Für das Wohnhaus sei gar keine Investition notwendig, weil die Substanz genügend und das Haus bewohnbar sei. Ferner sei gar nicht erforderlich, dass ein Landwirt, der Mutterkühe halte, auf dem Hof selber wohne. Folglich sei der Hof Z.____ auch ohne Wohngebäude bewirtschaftbar. Ein Bewirtschaftungskonzept mit 10 Mutterkühen sei ausreichend und wesentlich kostengünstiger sowie für den Hof Z.____ tragbar. Die aus Sicht des Experten notwendigen Investitionen seien somit übertrieben.