Folge man der Auffassung nicht, dass der Hof Z.____ bereits aufgrund der aktuellen Nutzung, die keiner weiteren Investitionen bedürfe, ein landwirtschaftliches Gewerbe gemäss BGBB sei, so sei zu prüfen, ob unter Berücksichtigung eines objektiven Betriebskonzepts und der dafür notwendigen Investitionen eine tragbare wirtschaftliche Grundlage als landwirtschaftliches Gewerbe geschaffen werden könne. In der Expertise seien keine Überlegungen gemacht worden, welches Betriebskonzept grundsätzlich wirtschaftlich aufgehen und damit objektiv sinnvoll sein könnte.