_ sei entsprechend anzuweisen. Im Fall der Rückweisung sei auch der Kostenentscheid neu zu fällen, oder im Fall eines reformatorischen Urteils seien die ordentlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen und sei dem Kläger für das erstinstanzliche Verfahren eine noch zu beziffernde Parteientschädigung zuzusprechen. Unter o/e-Kostenfolge zulasten der Gegenpartei. Er begründete seine Anträge wie folgt: Der Experte habe Art. 7 BGBB falsch angewendet, weil er die effektive und objektive Nutzung des Hofes Z.____ unbeachtet gelassen habe. Er habe die Berücksichtigung der Nutzung durch die Landwirte E.____ (0.174 SAK) und F.__