Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht recht nach Art. 47 Abs. 2 BGBB zu, weshalb die Klage abzuweisen sei. Folglich sei nicht weiter zu prüfen, ob der Kläger seine Ausübungserklärung wirkungslos gegenüber dem Grundbuchamt Y.____ statt gegenüber dem Beklagten ausgeübt habe, und ob seitens des Klägers die gesetzliche Mindestpachtdauer erfüllt sei.