Zudem sei für die Beurteilung, ob ein solches Gewerbe vorliege, auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, fehlende Gebäude zu erstellen oder vorhandene umzubauen, instand zu stellen oder zu ersetzen, wenn die entsprechenden Aufwendungen für den Betrieb tragbar seien. Der Gerichtsexperte habe in seiner Expertise vom 04.02.2010 bzw. in seinem ergänzenden Bericht vom 03.05.2010 ausgeführt, dass der klägerische Betrieb im Januar 2006 0.466 SAK erfordert habe, und dass die Aufwendungen für Erstellung, Instandstellung, Umbau oder Ersatz der für eine ortsübliche Bewirtschaftung fehlenden Gebäude für den Betrieb nicht tragbar seien.