Mit Urteil vom 17. Mai 2011 wies das Bezirksgericht Waldenburg die Klage ab, auferlegte die Gerichtskosten von CHF 15'000.00 inkl. Expertisekosten dem Kläger und verurteilte den Kläger, dem Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 17'316.55 inkl. Spesen und MWST zu bezahlen. Das Bezirksgericht erwog dabei Folgendes: Es sei unbestritten, dass es sich bei der fraglichen, vom Beklagten käuflich erworbenen Parzelle um ein landwirtschaftliches Grundstück gemäss BGBB handle. Damit der Kläger das Vorkaufsrecht des Pächters erfolgreich für sich beanspruchen könne, müsse er anspruchsbegründend