am 15.02.2006 an den Beklagten weiter. Mit Klage vom 14.12.2007 beantragte der Kläger, ihm die Parzelle Nr. 480, GB X.____, als Eigentum zuzuweisen, den Beklagten als Eigentümer dieser Parzelle zu löschen, den Kläger als Eigentümer dieser Parzelle einzutragen und das Grundbuchamt entsprechend anzuweisen, unter o/e-Kostenfolge zulasten des Beklagten.