Präsidentin Gerichtsschreiberin Christine Baltzer-Bader Karin Arber Gegen diesen Entscheid wurde in der Folge ein Rechtsmittel an das Bundesgericht ergriffen. Mit Urteil vom 20. März 2012 wurde diese Beschwerde allerdings abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (BGer 4A_614/2011). Seite 15 http://www.bl.ch/kantonsgericht