"2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. Die Klägerin hat der Beklagten eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 12'912.-- (inkl. Spesen und MWSt von CHF 912.--) zu bezahlen." 2. Für das Appellationsverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Die Appellantin hat der Appellatin für das vorliegende Appellationsverfahren eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 6'480.-- (inkl. Spesen und MWSt. von CHF 480.--) zu bezahlen.