Entsprechend dem Streitwert wird das Grundhonorar in Anwendung von § 7 Abs. 1 TO auf CHF 10'000.-- festgelegt, gestützt auf § 10 TO jedoch pauschal reduziert auf CHF 6'000.-- zuzüglich Mehrwertsteuer von CHF 480.-- (8% von CHF 6'000.--), total ausmachend CHF 6'480.--. Bei dieser Reduktion sind auch die unter Ziffer 9 ausgeführten Erwägungen zu den Schwierigkeiten der Prozesseinschätzung berücksichtigt und insbesondere auch die Tatsache, dass die Arbeitszeugnisse des Nachfolgers erst im Appellationsverfahren eingefordert wurden und eine von der Appellantin beantragte Zeugin ebenfalls erst vor dem Kantonsgericht angehört worden ist, was für die Appellan-