Gemäss § 10 TO ist das Grundhonorar für die Vertretung vor zweiter Instanz nach den für die erste Instanz geltenden Grundsätzen zu berechnen und beträgt mit einer schriftlichen Appellationsbegründung - wie hier vorliegend - bis zu 100% des jeweils zutreffenden Grundhonorars und allfälliger Zuschläge gemäss § 8 TO. Entsprechend dem Streitwert wird das Grundhonorar in Anwendung von § 7 Abs. 1 TO auf CHF 10'000.-- festgelegt, gestützt auf § 10 TO jedoch pauschal reduziert auf CHF 6'000.-- zuzüglich Mehrwertsteuer von CHF 480.-- (8% von CHF 6'000.--), total ausmachend CHF 6'480.--.