Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht minierung zu beweisen. Für die Arbeitnehmenden ist der Ausgang eines Lohndiskriminierungsprozesses oft schwer einschätzbar wegen mangelnder Lohntransparenz und fehlenden vorprozessualen Auskunftspflichten der Arbeitgeberschaft (SUSY STAUBER-MOSER, a.a.o, in: AJP, S. 1353). Dies gilt auch für den vorliegenden Fall. Die Klägerin verfügte vor Klageinreichung über keine Unterlagen von ihrem Nachfolger oder anderen Angestellten der Beklagten, welche ihr einen Vergleich der Löhne ermöglicht hätte.