Anlässlich des Austrittsgespräches sei ihr zugesichert worden, das von ihr entworfene Arbeitszeugnis werde ohne Änderungen übernommen. Das ausgestellte Arbeitszeugnis habe dann jedoch nicht ihrem Entwurf entsprochen und sich weder über ihre Führungsqualitäten noch über ihre Persönlichkeit geäussert. Es sei in Bezug auf die Arbeitsleistung dürftig ausgefallen und habe nicht dem Zwischenzeugnis oder den Äusserungen des Vorgesetzten während des Arbeitsverhältnisses bzw. anlässlich des Austrittsgesprächs entsprochen. Das Zeugnis sei auch mit Grammatik- und Schreibfehlern gespickt.