Der Lohn der Klägerin stieg bereits nach sechs Monaten und auch danach stetig an, so dass ihre Entgeltung nach rund 18 Monaten in etwa dem Anfangslohn ihres Nachfolgers entsprach. Der Vergleich der Anfangslöhne sowie der Lohnentwicklung im Verhältnis zur Berufserfahrung zeigt, dass die anfängliche Lohndifferenz mit der steigenden Berufserfahrung der Klägerin durch entsprechende Lohnerhöhungen immer kleiner wurde und sie nach 18 Monaten, als sie noch keine längere Berufserfahrung aufwies als ihr Nachfolger bei seinem Eintritt, bereits in etwa den gleichen Lohn wie dieser erzielte.