Den Akten ist zu entnehmen, dass der Klägerin für das Jahr 2006 eine Erfolgsbeteiligung von CHF 13'650.-- im April 2007 ausbezahlt wurde (Klagbeilage 19) und sodann für das Jahr 2007 eine solche von CHF 16'190.-- im April 2008 (Klagbeilage 18, Klagantwortbeilage 7). Die erste Erfolgsbeteiligung wurde zwar erst im April 2007 ausbezahlt, war jedoch für das Jahr 2006. Insofern hat die Klägerin nur für die Zeit vom 21.11.2005 bis 31.12.2005 - mithin für rund einen Anstellungsmonat - keine Erfolgsbeteiligung erhalten. Daraus kann jedoch nicht auf eine Diskriminierung geschlossen werden, da gemäss Ziff. 1.4 der "Richtlinien Erfolgsbeteiligung für die Managementstufen 0-4" (Klagbeilage 9)