Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht Die Appellantin kritisiert überdies, die Vorinstanz habe aktenwidrig festgestellt, die Klägerin habe im Jahr 2006 eine Erfolgsbeteiligung erhalten. Die Vorinstanz führte aus, die Klägerin habe ab dem Jahr 2006 eine Erfolgsbeteiligung erhalten, nämlich CHF 13'650.-- im Jahr 2006 und CHF 16'190.-- im Jahr 2007. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Klägerin für das Jahr 2006 eine Erfolgsbeteiligung von CHF 13'650.-- im April 2007 ausbezahlt wurde (Klagbeilage 19) und sodann für das Jahr 2007 eine solche von CHF 16'190.-- im April 2008 (Klagbeilage 18, Klagantwortbeilage 7).