tigkeiten oder sonst einfacheren Zivilprozessen SachbearbeiterInnen als Vertreter ihres Arbeitgebers auftreten, ohne dass sie spezielle juristische Kenntnisse oder gar das Anwaltsexamen mitbringen würden. Diese Tätigkeit stelle sich daher lediglich als Teil ihrer normalen Arbeit dar, für die kein bestandenes Anwaltsexamen nötig sei und die im übrigen auch von ihrem Nachfolger ohne entsprechendes Patent erledigt würden (Zeuge D.____ "Es gab sicherlich friedens-