Wird dieser Lohn ab 1. Januar 2008 mit dem Lohn des Nachfolgers von CHF 9'708.35 bei 54.5 Monaten Berufserfahrung als Jurist bei seiner Anstellung verglichen, kann ebenfalls keine Diskriminierung festgestellt werden. Die Klägerin hatte damals annähernd die gleich lange Berufserfahrung wie der Nachfolger und insbesondere die spezifischen Berufserfahrungen aus dem Betrieb der Beklagten, was sich in einem um CHF 500.-- höheren Lohn niederschlug, was als entsprechend angemessene Honorierung im Vergleich zum Nachfolger erachtet wird. Bei der Lohnentwicklung ist weiter zu berücksichtigten, dass der Nachfolger seinen Anfangslohn nicht wie die Klägerin ständig steigern konnte.