jedoch waren die Erfahrungen als fest angestellte Juristin (Klägerin 18 Monate bei der Beklagten, Nachfolger 21 Monate als Legal Counsel) in etwa gleich. Ab 1. Januar 2008 hatte die Klägerin eine Berufserfahrung von insgesamt 51 Monaten (26 Monate Volontariat und 25 Monate bei der Beklagten) und erhielt einen monatlichen Bruttolohn von CHF 10'208.30 (Bruttolohn CHF 8'500.--, Anteil 13. Monatslohn CHF 708.30, Pauschalspesen CHF 500.--, Auto CHF 500.--). Wird dieser Lohn ab 1. Januar 2008 mit dem Lohn des Nachfolgers von CHF 9'708.35 bei 54.5 Monaten Berufserfahrung als Jurist bei seiner Anstellung verglichen, kann ebenfalls keine Diskriminierung festgestellt werden.